Auflagenkatalog für Großraum- und Schwerverkehr RGST Kurzform
WAS BEDEUTET AUFLAGE 5 ODER 20? Wer seinen Auflagenkatalog für Großraum und Schwertransporte verlegt hat, kann hier nachsehen:
Erläuterung der Auflagennummern
5 Keine Konvoifahrt
10 Nachstehende Auflagen gelten für die Lastfahrt
11 Nachstehende Auflagen gelten für die Leerfahrt
12 Geänderten Fahrtweg beachten!!!
15 Private Begleitung auf BAB nach hinten (ohne WVZ Anlage)
16 Private Begleitung auf BAB mit Telefon ( ohne WVZ Anlage)
17 Private Begleitung außerhalb der BAB vorne (ohne WVZ Anlage)
18 Private Begleitung auf nachfolgenden Streckenabschnitten (ohne WVZ Anlage)
20 Privates Begleitfahrzeug mit WVZ Anlage
21 Beifahrer vorgeschrieben!!!
22 Fahrauflagen bei Fahrzeug mit WVZ Anlage
23 Inanspruchnahme des zweiten Fahrstreifens bei Überbreite
25 Polizeibegleitung außerhalb der BAB
26 Polizeibegleitung auf der BAB
27 Polizeibegleitung auf der gesamten Strecke
28 Polizeiliche Maßnahmen
29 Anmeldefrist für die Polizeibegleitung
Fahrzeiten
30 Fahrzeiten auf der BAB (Wochenende)
Die BAB darf nur in der Zeit
von Montag, 09.00 Uhr bis Freitag, 15.00 Uhr benutzt werden
31 Fahrzeiten auf der BAB (Ferienreisezeit, Feiertage)
Die BAB darf in der Zeit von 01.07. Bis 31.08. Eines jeden Jahres sowie von
Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern und Freitag vor Pfingsten bis
Dienstag danach nicht befahren werden.
Der Transport darf dann nur in der Zeit von Montag abend bis Freitag morgen,
jeweils von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr durchgeführt werden
32 Fahrzeiten auf der BAB (Werktage)
Die BAB darf Werktags jeweils von
06.00 Uhr bis 09.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr nicht befahren werden
33 Fahrzeiten außerhalb der BAB (Wochenende)
Die Strecke außerhalb der BAB darf nur in der Zeit
von Montag, 09.00 Uhr bis Freitag, 15.00 Uhr benutzt werden
34 Fahrzeiten außerhalb der BAB (Werktage)
Die Strecke außerhalb der BAB darf Werktags jeweils von
06.00 Uhr bis 08.30 Uhr und von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr nicht befahren werden
35 alle Straßen, erhebliche Maßüberschreitungen
Der Transport darf nur in der Zeit von 20.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
durchgeführt werden